UNHCR: Flüchtlingsschutz in Deutschland
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft zu einer völkerrechtsfreundlichen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes auf.
In einem heute vorgelegten Eckpunktepapier zum Flüchtlingsschutz in Deutschland betont UNHCR die Notwendigkeit, den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention vollständig umzusetzen. Dies betrifft vor allem die vom Gesetzgeber vorgesehene Anerkennung der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung.
Verbesserungsbedürftig hält UNHCR auch den individuellen Abschiebungsschutz mit Blick auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die bislang häufig auf eine allgemeine Abschiebestoppregelung politischer Entscheidungsträger angewiesen sind.
UNHCR setzt sich ferner dafür ein, bestimmten Flüchtlingsgruppen ein Bleiberecht einzuräumen, die in der Vergangenheit allein wegen der restriktiven Interpretation des Flüchtlingsbegriffs im Asylverfahren abgelehnt wurden. Dies betrifft z.B. Risikogruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien und afghanische Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt.
Das Zuwanderungsgesetz gibt zudem richtungweisende Impulse für die europäische Harmonisierung des Asylrechts. Aufgrund seiner langjährigen Asyltradition und seiner politischen Bedeutung kommt Deutschland in diesem Prozess eine entscheidende Rolle zu. Die UN-Organisation hofft deshalb, dass die neue Bundesregierung sich ausdrücklich für eine europäische Asylpolitik engagiert, die sich am Flüchtlingsschutz orientiert. UNHCR würde es zudem begrüßen, wenn der Bundestag sich intensiver am Harmonisierungsprozess beteiligen würde.
Darüber hinaus ist es ein wichtiges Ziel, die Ausgestaltung eines fairen und effizienten Asylverfahrens zu fördern. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine gesetzlich verankerte Verfahrens- und Rechtsberatung, die so derzeit in Deutschland nicht gegeben ist.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einrichtung eines humanitären Aufnahmekontingents für von UNHCR anerkannte Flüchtlinge, die in ihren Erstzufluchtsländern keinen Schutz finden können. Ziel ist es dabei, pro Jahr rund 500 besonders schutzbedürftigen Personen die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen
Handlungsbedarf sieht UNHCR auch bei Maßnahmen und Konzepten zur freiwilligen Rückkehr von Personen in ihre Heimatländer, die nicht oder nicht mehr schutzbedürftig sind. Die UN-Organisation ist daran interessiert, aktiv an der Ausarbeitung einer entsprechenden Rückkehrpolitik und deren Umsetzung mitzuwirken.
Das vollständige Eckpunktepapier zum Flüchtlingsschutz ist auf unserer Website www.unhcr.de abrufbar.
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Stefan Telöken
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