UNHCR: Vorbehalte zurückziehen
Berlin (ots)
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Zuwanderungsgesetz hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) die Bedeutung der EU-Asylharmonisierung unterstrichen und an die Bundesregierung appelliert, ihre Vorbehalte gegen die EU-Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff zurückzuziehen.
Bei dem heute beginnenden Ratstreffen der EU-Innen- und Justizminister in Brüssel kann das Kernstück der geplanten Harmonisierung des Asylrechts voraussichtlich nicht - wie ursprünglich geplant - verabschiedet werden. Ziel der so genannten "Qualifikationsrichtlinie" ist es, einheitliche Anerkennungskriterien für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen zu definieren. Dazu gehört auch der Schutz für die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Mittlerweile haben mit einer Ausnahme alle Mitgliedstaaten ihr Einverständnis mit der vorliegenden Fassung des Richtlinienentwurfs signalisiert. Lediglich Deutschland hat bislang seine Zustimmung zur Richtlinie verweigert. Die vorgebrachten Einwände betreffen den Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention. Darüber hinaus wendet sich Deutschland gegen die Bestimmung, nach der menschenrechtliche Abschiebungshindernisse für Opfer von Folter und unmenschlicher Behandlung gelten sollen, die von nichtstaatlichen Stellen ausgehen. Diese Regelung entspricht jedoch auch der Auffassung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.
Vor diesem Hintergrund hat der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund heute an die Bundesregierung appelliert, ihre ablehnende Haltung zu überdenken. Die in diesen Punkten restriktive deutsche Praxis dürfe nicht zum europäischen Maßstab werden. Sonst bestehe die Gefahr der Aufnahme von Bestimmungen, "die nicht im Einklang mit dem internationalen Flüchtlingsrecht bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen".
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