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UNHCR Deutschland

UNHCR begrüßt Regelung für Konventionsflüchtlinge

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) unterstützt
Absicht der rot-grünen Regierungskoalition und der FDP, eine
Regelungslücke im Zuwanderungsgesetz zugunsten des
Flüchtlingsschutzes zu schließen.
Heute wird im Bundestag in erster Lesung das so genannte 1.
Aufenthaltsänderungsgesetz beraten. Danach soll folgende Regelung mit
Beginn des neuen Jahres gelten: Wer zu diesem Zeitpunkt seit drei
Jahren als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in
Deutschland anerkannt ist, erhält eine Niederlassungserlaubnis.
Unmittelbar vor Beginn der Aussprache im Bundestag appellierte der
UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund an die Mitglieder der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser
Regelung zu überdenken. "Sie stärkt den Flüchtlingsschutz und den
übergeordneten Leitgedanken der Integration, ohne indes die
Beendigung der Flüchtlingseigenschaft grundsätzlich auszuschließen
oder das Asylrecht auszuweiten."
Berglund fügte hinzu, es gehe lediglich darum, jenen Menschen
Sicherheit zu geben, deren Schutzbedürftigkeit nach sehr strengen
Kriterien ausdrücklich festgestellt worden sei.
Er betonte ferner, UNHCR sei nicht prinzipiell gegen die
Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu widerrufen. Berglund zeigte
sich jedoch besorgt über die derzeitige deutsche Widerrufspraxis, wie
sie beispielsweise gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus dem Irak zu
beobachten sei. Hier gehe man von der Annahme aus, mit dem Sturz von
Saddam Husseins Regime seien die Gründe für die Flucht entfallen und
irakische Staatsangehörige deshalb generell nicht länger
schutzbedürftig. Diese Position sei mit den Realitäten vor Ort jedoch
nicht vereinbar und habe zu einer tiefen Verunsicherung unter den in
Deutschland lebenden irakischen Flüchtlingen geführt.
Berglund: "Dieser Ansatz greift zu kurz und entspricht auch nicht
den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention." Dieses
völkerrechtliche Abkommen setze für eine Beendigung des
Flüchtlingsstatus zum einen eine Prüfung voraus, ob sich die Umstände
im Herkunftsland grundlegend und dauerhaft geändert haben. Darüber
hinaus müsse jedoch auch sichergestellt sein, "dass die Betroffenen
effektiven und wirksamen Schutz durch die Behörden ihres
Herkunftslandes erlangen, um in Sicherheit und Würde in ihre Heimat
zurückkehren zu können."
UNHCR halte es deshalb für verfrüht, Irakern den Flüchtlingsstatus
und damit verbundene Menschenrechte abzuerkennen.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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