Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern sicherer als in Bayern /
Insgesamt sind noch fast 2/3 aller deutschen Haushalte ohne lebensrettende Rauchmelder
Traurige Schlusslichter sind Sachsen und Berlin
Berlin (ots)
Die aktuelle Forsa-Umfrage bestätigt, dass die Rauchmelderausstattung in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht für private Haushalte maßgeblich höher ist als in Ländern ohne diese Gesetzgebung. In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist der Ausstattungsgrad in den letzten vier Jahren um durchschnittlich 40 % gestiegen. Damit bestätigt sich, dass nur durch die gesetzliche Rauchmelderpflicht eine flächendeckende Ausstattung mit Rauchmeldern in allen Privathaushalten Deutschlands erreicht werden kann. "Insgesamt sind bundesweit immer noch knapp 2/3 aller Haushalte ohne Rauchmelder. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ruft deshalb dazu auf, die Rauchmelderpflicht für alle Privathaushalte einzuführen - für Neu-, Um- und Bestandsbauten, mit möglichst kurzfristigen Übergangsfristen", erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention in der vfdb. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" und der Deutsche Feuerwehrverband appellieren an die Politiker der sieben Bundesländer ohne Rauchmelderpflicht, das Schließen dieser wichtigen Sicherheitslücke nicht der Bevölkerung zu überlassen, sondern politische Verantwortung zu übernehmen.
Stars und Schlusslichter in der Rauchmelderausstattung der Bundesländer:
In Mecklenburg-Vorpommern stieg die Ausstattung mit Rauchmeldern von 16 % in 2006 auf 79 % in 2010. Ursache: Ende 2009 ist hier bereits die Nachrüstpflicht abgelaufen, d. h. ab Januar 2010 müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in jedem Haushalt Rauchmelder vorhanden sein. Berlin und Sachsen, wo es keine Rauchmelderpflicht gibt, haben die geringste Ausstattungsrate: Nur 22 % der Berliner Haushalte verfügen über Rauchmelder und Sachsen stellt mit 18 % das absolute Schlusslicht dar. Auch Bayern entspricht mit einer Ausstattung von 1/3 der Haushalte gerade dem Bundesdurchschnitt. Hier zeigt sich trotz enormer Aufklärungsarbeit der Feuerwehren, dass Freiwilligkeit seine Grenzen hat und nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt. Alle Informationen zu Rauchmeldern und der Gesetzgebung auf www.rauchmelder-lebensretter.de
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