Bundesärztekammer fordert Fortpflanzungsmedizingesetz
Berlin (ots)
Die Bundesärztekammer appelliert an den Gesetzgeber, endlich ein eigenständiges Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin sind absolut undurchsichtig und verunsichern Patienten und Ärzte gleichermaßen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor der morgigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wesentliche Regelungsinhalte für die Fortpflanzungsmedizin seien auf diverse Gesetze wie das Arzneimittelgesetz, Stammzellgesetz, Embryonenschutzgesetz, Transplantationsgesetz und das Strafgesetzbuch verteilt und damit nahezu undurchschaubar geworden.
In dieser Hinsicht schafft auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kaum Klarheit. Nach dem Entwurf kann erst mit Abschluss der Einnistung in die Gebärmutter von einem menschlichen Embryo gesprochen werden. Diese Neudefinition des Embryos hätte erhebliche Konsequenzen für das bisherige Rechtsverständnis und käme einer Abweichung vom Embryonenschutzgesetz und vom Stammzellgesetz gleich. "Wir brauchen dringend Rechtsklarheit in diesem Bereich. Deshalb ist eine einheitliche Legaldefinition des Embryos unverzichtbar", so Hoppe.
Die mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verfolgte Absicht, den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Gewährleistung der Forschungsfreiheit festzuschreiben, begrüßte Hoppe ausdrücklich. Auch das vorgesehene Diskriminierungsverbot bei Gentests findet die ungeteilte Zustimmung der Ärzteschaft. Es müsse sichergestellt werden, dass die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik allein in der Verantwortung des Betroffenen liegt, betonte Hoppe. "Es ist sehr zu begrüßen, dass der Arztvorbehalt für genetische Untersuchungen anerkannt und die Notwendigkeit einer besonderen Qualifikation des Arztes unterstrichen wird. Der Gesetzentwurf würde damit in vielerlei Hinsicht Rechtssicherheit für eine Praxis schaffen, wie sie bereits im universitären und zum Teil auch im niedergelassenen Bereich verwirklicht ist", sagte der Ärztepräsident.
Weder aus dem Gesetzentwurf noch aus der Begründung aber lasse sich ableiten, aus welchen Gründen eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission beim Robert-Koch-Institut angesiedelt werden soll. Die Bundesärztekammer fordere den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung weiterhin in der ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da hier die anerkannte fachliche Kompetenz und gesundheitspolitische Verantwortung der Ärzteschaft zusammengeführt werden.
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