Silberhorn: Europa muss auf Wachstumspfad zurückkehren
Berlin (ots)
Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2011 enthält die im nächsten Jahr geplanten EU-Vorhaben. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
"Die Bewältigung der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise steht zu Recht im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der Kommission. Dieses Ziel wird nur durch die Rückkehr zu stabilem wirtschaftlichem Wachstum zu erreichen sein. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die Strategie 'Europa 2020', deren Umsetzung vor allem in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten liegt.
Eine weitere Lehre aus der Finanzkrise liegt darin, Übertreibungen auf den Märkten künftig frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Dazu ist es notwendig, die wirtschaftspolitische Überwachung und Koordinierung in der EU zu verbessern. Diese muss sich an den Wachstumslokomotiven in Europa ausrichten. Ziel ist es, wirtschaftlich weniger starken Ländern den Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu weisen. Darüber hinaus müssen die Marktbedingungen im Finanzsektor so gestaltet werden, dass verantwortungsvolles Wirtschaften belohnt wird. Das Vorhaben, das gesamte Paket der Finanzmarktreformen bis Ende 2011 auf EU-Ebene zu verabschieden, ist daher im Grundsatz zu begrüßen.
Die Kommission muss sich bei der Formulierung ihrer Vorhaben im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung bewegen. Diesbezüglich wirft das Arbeitsprogramm Fragen auf, etwa bei den geplanten Vorschlägen zu Pensionen und Renten. Hier gilt der Grundsatz: Die Ausgestaltung der Pensions- und Rentensystem liegt in alleiniger Verantwortung der Mitgliedstaaten. Über eine bloße Koordinierung hinausreichende Legislativvorschläge der EU-Kommission sind für uns daher inakzeptabel.
Auch von einer europaweiten Vergabepflicht für Dienstleistungskonzessionen, wie etwa bei der Wasserversorgung oder der Abfallbeseitigung, sollte die Kommission Abstand nehmen. Dies würde den Gestaltungsspielraum der Kommunen erheblich einschränken und ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht erforderlich."
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