Mayer: Bevölkerung bleibt geschützt
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen der Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Jugendgerichtsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, stellt sie zugleich noch einmal klar, dass hoch gefährliche Straftäter auch weiterhin nicht entlassen werden müssen. Vielmehr überwiegt die Sicherheit der Allgemeinheit vor dem Interesse des Intensivtäters an der Beendigung der Freiheitsentziehung. Es ist daher auch weiterhin nicht mit ihrer unkontrollierten Freilassung zu rechnen.
Bund und Länder stehen nun in der Pflicht, nach einer sorgfältigen Prüfung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Abstandsgebot und der Verbesserung des Angebotes an therapeutischen Maßnahmen für Sicherungsverwahrte, die bestehenden Regelungen fortlaufend weiterzuentwickeln."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Grundsatzurteil zum geltenden Recht der Sicherungsverwahrung in Deutschland getroffen und mehrere Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch und dem Jugendgerichtsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Mai 2013 Zeit, eine Neuregelung zu verabschieden.
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