Mayer: Bekenntnis zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts
Berlin (ots)
Heute hat der Deutsche Bundestag die achte Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der innen- und kulturpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die christlich-liberale Koalition bekennt sich deutlich dazu, die Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortzusetzen und zu intensivieren. Die Möglichkeit Angehörige des öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Tätigkeit zu überprüfen besteht nun für weitere acht Jahre, darüber hinaus wird der zu überprüfende Personenkreis erweitert. Dies ist auch eine wichtige und angemessene Reaktion auf die Enthüllungen in Brandenburg in den vergangenen Wochen und Monaten. Nur größtmögliche Offenheit und Transparenz können dazu führen, die schrecklichen und menschenunwürdigen Machenschaften der Stasi in der früheren DDR wirksam aufzuarbeiten und rückhaltlos aufzuklären.
Zudem stellt sich die christlich-liberale Koalition hinter die herausragende Arbeit von Roland Jahn. Zukünftig können ehemalige Mitarbeiter der Stasi nicht mehr bei der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt werden. Hiervon werden die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeitern jedoch nicht unmittelbar erfasst. Die gefundene Lösung ist ein ausgewogener Kompromiss in einer außergewöhnlich schwierigen rechtlichen und moralischen Frage."
Hintergrund:
Die heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene achte Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verlängert die gesetzlichen Überprüfungsfristen bis zum 31. Dezember 2009. Darüber hinaus wird der zu überprüfende Personenkreis des Öffentlichen Dienstes um die Besoldungsgruppen bis hin zu A 9 / E 9 erweitert. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz enthält zudem ab sofort ein Verbot zur Beschäftigung von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse werden hiervon jedoch nicht unmittelbar erfasst.
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