Straubinger: Rentenversicherungspflicht für Minijobs geplant
Berlin (ots)
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat heute seine Vorschläge zur Neuordnung sogenannter Mini-Jobs vorgestellt. Hierzu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
"Ich empfehle dem DGB, sich mehr an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu orientieren Mini-Jobs sind vor allem bei Rentnerinnen und Rentnern, aber auch bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beliebt. Sie bedeuten für viele eine unkomplizierte Möglichkeit eines Zusatzverdienstes, etwa bei Rentenbezug, während des Studiums oder bei familiären Pflichten.
Mini-Jobs liegen nicht primär im Arbeitgeberinteresse. Sie sind für Arbeitgeber teurer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenngleich hilfreich, um Zuarbeiten im Betrieb zu erledigen. Daher kann nicht mit der Unterstellung gearbeitet werden, dass wir mit den Mini-Jobs einem Arbeitgeberanliegen nachkommen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich zusätzlich zu ihrer eigentlichen Beschäftigung ein Zubrot verdienen, um sich besondere Wünsche erfüllen zu können. Dies trifft etwa auf manche Polizisten in Metropolregionen zu.
Alle Mini-Jobber sind sozial abgesichert, alle können sich rentenversichern. Hierzu planen wir Verbesserungen. Die bisherige Regelung, nach der für Mini-Jobber die Möglichkeit besteht, auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert zu werden, soll umgekehrt werden: Künftig soll für alle Minijobber automatisch die GRV-Versicherungspflicht gelten, von der sie sich auf Antrag befreien lassen können. Dabei soll es bei der bisherigen Regelung bleiben, dass der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent durch Eigenbeitrag von 4,6 Prozent zum vollen Beitrag aufgestockt werden kann, um höhere Rentenansprüche, Reha-Ansprüche und die Berechtigung zur Riester-Förderung zu erwerben."
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