Frieser: Spezielle Therapie statt Suizidbeihilfe
Berlin (ots)
In Belgien wird einem Häftling aktive Sterbehilfe wegen psychischer Störung erlaubt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Koordinator für Sterbehilfe der CSU, Michael Frieser:
"Das Urteil Belgiens verordnet Sterben unter staatlicher Aufsicht auf europäischem Boden. Einem Sexualstraftäter Sterbehilfe zu gewähren, weil er nicht mehr leben möchte, überschreitet eindeutig eine Grenze, die ethisch nicht hinnehmbar ist. Damit wird ein erster Schritt gemacht, den assistierten Suizid zu normalisieren. Eine Legalisierung des Anspruchs auf Tötung würde stets mehr Nachfrage nach diesem Angebot schaffen. Der Staat wird damit zum organisierten Sterbehelfer in aktiver Rolle. Er darf nicht jemanden töten, der seine Umstände nicht länger erträgt und sich ein Recht auf Sterben erstreiten möchte. Der Staat sollte Hilfe zum Leben geben und nicht den Weg in den Tod organisieren. In diesem Fall bedeutet Sterbehilfe zu Ende gedacht auch die Wahl zwischen Haft und - grob gesagt- Todesstrafe. Davon müssen wir uns eindeutig distanzieren. Selbst ein Leben mit dieser schweren und furchtbaren persönlichen Last muss unbedingt unter dem Schutz des Staates stehen -nicht fallen- und dazu gehört nicht, dieses Leben auch nach seinem Wunsch zu beenden. Stattdessen müssen Möglichkeiten geschaffen werden, entsprechend spezielle Therapieangebote, wie palliative Psychiatrien zur Verfügung zu stellen."
Hintergrund:
In Belgien ist seit 2002 aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid zulässig und straffrei. Belgien ist weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe auch auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze erlaubt. Die CSU-Landesgruppe setzt sich gegen jegliche organisierte, sowie gewerbsmäßige Suizidbeihilfe in Deutschland ein und ist für den Ausbau von Therapiemöglichkeiten in der Hospiz- und Palliativversorgung.
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