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Hofbauer
Blank
Dr. Scheuer: Bahnprivatisierung nicht um jeden Preis - Eigentum des Bundes am Schienennetz muss gesichert sein

Berlin (ots)

Zur geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn
AG erklären die Verkehrspolitiker der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag Klaus Hofbauer, Renate Blank und Dr. Andreas Scheuer:
Wir wollen eine Bahnprivatisierung, aber nicht um jeden Preis. 
Kernforderung ist, dass das Eigentum des Bundes dauerhaft gesichert 
ist. Nur, wenn der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers zur 
Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG diese Forderung umsetzt, 
werden wir ihm zustimmen können. Insgesamt gilt: Der Gesetzentwurf 
muss sich am Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 
November 2006 orientieren und wird daran gemessen werden. Wir fordern
Bundesminister Tiefensee auf, dies bei der weiteren Erarbeitung des 
Privatisierungsgesetzes zu berücksichtigen.
Nur durch das 100prozentige Eigentum des Bundes am Schienenetz und
die dazugehörigen wirksamen Einflussmöglichkeiten kann gewährleistet 
werden, dass ausländische Investoren nicht über unser deutsches 
Schienennetz bestimmen. Als äußersten Kompromiss können wir uns eine 
vorübergehende Nutzung des Schienennetzes durch die Deutsche Bahn AG 
für 10 Jahre vorstellen, wenn juristisch und finanziell zweifelsfrei 
gesichert ist, dass der Bund anschließend automatisch sein Eigentum 
zurückerhält. Andernfalls sind die verfassungsrechtlichen und 
finanziellen Risiken für den Bund zu hoch.
Der Bund ist durch die Verfassung verpflichtet, ein 
flächendeckendes Schienennetz zur Daseinsvorsorge vorzuhalten und 
darf nicht in die Lage geraten, dass er durch einen Monopolisten 
erpressbar wird. Wir teilen die Position der Monopolkommission, dass 
wir mittelfristig eine klare Trennung von staatlichen und 
unternehmerischen Aufgaben anstreben müssen. Der Gesetzentwurf muss 
diese Möglichkeit der Trennung nach Ablauf der Laufzeit des Vertrags 
mit der Deutschen Bahn AG eröffnen. Nur durch eine starke Stellung 
als Eigentümer des Schienennetzes hat der Bund die Instrumente in der
Hand, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Auf jeden Fall 
müssen die Rechte der Regulierungsbehörde im Hinblick auf den 
erwünschten und notwendigen Wettbewerb mehr gestärkt werden als im 
Gesetzesentwurf vorgesehen.
Weitere Anforderungen an das Privatisierungsgesetz:
Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Eisenbahninfrastruktur 
zweimal durch den Bund, d. h. durch den Steuerzahler bezahlt wird. 
Das ist bei der Berechnung des Wertausgleichs zu bedenken, den der 
Bund bei der Rücknahme des Schienennetzes eventuell zu leisten hat. 
Als wertsteigernd zugunsten der Deutschen Bahn AG dürfen nur die 
Investitionen ins Schienennetz angerechnet werden, die das 
Unternehmen selbst während der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrags 
vorgenommen hat.
Eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung muss eine mindestens
einjährige Testphase im Echtbetrieb durchlaufen, bevor ein Börsengang
stattfinden kann. Im Gesetzestext sind die Qualitätsziele und 
-verpflichtungen im Rahmen einer Qualitätssteuerung wirksam 
auszugestalten. Das gilt auch für die Kontrollregelungen sowie 
-mechanismen durch den Bund.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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