CSU-Landesgruppe
Hofbauer
Blank
Dr. Scheuer: Bahnprivatisierung nicht um jeden Preis - Eigentum des Bundes am Schienennetz muss gesichert sein
Berlin (ots)
Zur geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklären die Verkehrspolitiker der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Klaus Hofbauer, Renate Blank und Dr. Andreas Scheuer:
Wir wollen eine Bahnprivatisierung, aber nicht um jeden Preis. Kernforderung ist, dass das Eigentum des Bundes dauerhaft gesichert ist. Nur, wenn der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG diese Forderung umsetzt, werden wir ihm zustimmen können. Insgesamt gilt: Der Gesetzentwurf muss sich am Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom November 2006 orientieren und wird daran gemessen werden. Wir fordern Bundesminister Tiefensee auf, dies bei der weiteren Erarbeitung des Privatisierungsgesetzes zu berücksichtigen.
Nur durch das 100prozentige Eigentum des Bundes am Schienenetz und die dazugehörigen wirksamen Einflussmöglichkeiten kann gewährleistet werden, dass ausländische Investoren nicht über unser deutsches Schienennetz bestimmen. Als äußersten Kompromiss können wir uns eine vorübergehende Nutzung des Schienennetzes durch die Deutsche Bahn AG für 10 Jahre vorstellen, wenn juristisch und finanziell zweifelsfrei gesichert ist, dass der Bund anschließend automatisch sein Eigentum zurückerhält. Andernfalls sind die verfassungsrechtlichen und finanziellen Risiken für den Bund zu hoch.
Der Bund ist durch die Verfassung verpflichtet, ein flächendeckendes Schienennetz zur Daseinsvorsorge vorzuhalten und darf nicht in die Lage geraten, dass er durch einen Monopolisten erpressbar wird. Wir teilen die Position der Monopolkommission, dass wir mittelfristig eine klare Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben anstreben müssen. Der Gesetzentwurf muss diese Möglichkeit der Trennung nach Ablauf der Laufzeit des Vertrags mit der Deutschen Bahn AG eröffnen. Nur durch eine starke Stellung als Eigentümer des Schienennetzes hat der Bund die Instrumente in der Hand, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Auf jeden Fall müssen die Rechte der Regulierungsbehörde im Hinblick auf den erwünschten und notwendigen Wettbewerb mehr gestärkt werden als im Gesetzesentwurf vorgesehen.
Weitere Anforderungen an das Privatisierungsgesetz:
Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Eisenbahninfrastruktur zweimal durch den Bund, d. h. durch den Steuerzahler bezahlt wird. Das ist bei der Berechnung des Wertausgleichs zu bedenken, den der Bund bei der Rücknahme des Schienennetzes eventuell zu leisten hat. Als wertsteigernd zugunsten der Deutschen Bahn AG dürfen nur die Investitionen ins Schienennetz angerechnet werden, die das Unternehmen selbst während der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrags vorgenommen hat.
Eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung muss eine mindestens einjährige Testphase im Echtbetrieb durchlaufen, bevor ein Börsengang stattfinden kann. Im Gesetzestext sind die Qualitätsziele und -verpflichtungen im Rahmen einer Qualitätssteuerung wirksam auszugestalten. Das gilt auch für die Kontrollregelungen sowie -mechanismen durch den Bund.
Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell