BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Kritik der Medienaufsicht an SAT 1 und Pro 7: Unternehmensberater drängen auf Reform des Rundfunkrechts
BDU im Gespräch mit den Landesmedienanstalten
Bonn/Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. drängt auf eine Neustrukturierung der Programm- und Werberegelungen im Rundfunkrecht. Notwendig sei die Etablierung einer dritten Säule neben redaktionellem Programm und klassischer Werbung. Ziel sei ein TV Format, in dem Unternehmen in sachlicher Form über Wirtschafts- und Branchenereignisse informieren können. Eine zügige Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben und Richtlinien sei aufgrund der heftigen Kritik der Medienaufsicht an einer jüngst ausgestrahlten Sondersendung des Automobilherstellers BMW auf Sat.1 und ProSieben nun dringend geboten. "Wir haben den Rundfunkbehörden Vorschläge vorgelegt, um endlich eine ausreichende rechtliche Grundlage zu schaffen", sagte BDU Vize-Präsident Gregor Schönborn.
"Die gegenwärtige juristische Trennung des Rundfunkrechts in Werbung und Programm wird in der Realität permanent zu Lasten des Programms durchbrochen", beklagt Schönborn. In einer Vielzahl von Grauzonen, vor allem im Fernsehen, werde gegen dieses Prinzip verstoßen. So seien Schleichwerbung und Productplacement bei nahezu allen Kanälen zu finden. "Das ist Verletzung der redaktionellen Verantwortung und Betrug am Zuschauer."
Verstöße gegen Richtlinien könnten besser verhindert werden, wenn das Rundfunkrecht der Wirtschaft eine dritte Säule neben Werbung und Programm ermögliche. Der BDU mache sich daher für ein TV-Format für die Weitergabe von sachlichen Informationen und Hintergründen im Rahmen des Programms stark. "Dieses Format soll aber eine klare Kennzeichnung haben, um den Zuschauer vor Irreführung zu schützen", macht der BDU-Vizepräsident deutlich.
Die unternehmensberatende Branche unterstützt das Anliegen. Eine aktuelle BDU-Umfrage unter 40 Kommunikationsberatern belege besonders die große juristische Unsicherheit, die bei allen Beteiligten bestehe. Nach der aktuellen Erhebung des Verbandes schätzen über 65 Prozent der Kommunikationsberater das grundsätzliche Interesse der Wirtschaft an "Firmen-TV" hoch ein. Hauptproblem sei aber die rechtliche Unsicherheit eines derartigen Formats, sagen 47 Prozent der Berater.
Hintergrund: Eine zwölfminütige Sondersendung des Automobilherstellers BMW am 10. Juni 2003 in SAT 1 und Pro 7 zur Markteinführung seines neuen 5-er Modells hat nach Ansicht der Medienaufsicht gegen die Werberichtlinien verstoßen. Die Direkto renkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) kritisierte vor allem die Kennzeichnung der Sondersendung. Der Werbecharakter habe deutlich im Vordergrund gestanden, daher müsse eine Sendung als Dauerwerbesendung gekennzeichnet sein. Angekündigt wurde ein rechtsaufsichtliches Verfahren.
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