Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie appelliert an Bundestag und Bundesrat:
Berlin (ots)
- Mindestbesteuerung ist für die Bauindustrie eine Substanzbesteuerung und muss daher verhindert werden!
- Auf jeden Fall muss eine Vertrauensschutzregelung für laufende Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften in die Steuergesetze aufgenommen werden!
"Die Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeit für bestehende Verlustvorträge ist für die Bauindustrie mit ihren Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften nichts anderes als eine Substanzbesteuerung. Aufgrund der Projektgröße wickeln die Gesellschaften in der Regel nur ein Projekt ab, bei dem der Gewinn im letzten Projektjahr erzielt wird. Die in den ersten Jahren regelmäßig realisierten Verluste gehen bei Einführung der Mindestbesteuerung zum Teil endgültig verloren und am Ende des Projektes ist Gewinn zu versteuern, obwohl die Baustelle in der Summe Verlust hatte. Eine Situation, die automatisch jede Gesellschaft in den Ruin bringt. Das kann die Bauindustrie nicht akzeptieren", erklärte in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter.
Für Walter ist der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss bei der Mindestbesteuerung untragbar. Für die Bauindustrie mit ihren schwankenden Ergebnissen sei dies ein viel zu hoher politischer Preis und führe unweigerlich zu weiteren Existenzvernichtungen.
Wenn eine Steuerneuregelung generell zu einer Ungleichbehandlung unterschiedlicher Branchen führe, so komme es auf den Umfang der Ungleichbehandlung letztlich nicht mehr an, so Walter. Es gebe dann nur noch den Gang nach Karlsruhe. Ein Schritt, den die Bauindustrie dann zwingend gehen müsse.
Walter appellierte an die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat, für obige Fälle eine Sonderlösung durchzusetzen oder sich sowohl bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer gegen die Mindestbesteuerung, die in der Bauindustrie zur Substanzbesteuerung werde, auszusprechen und den entsprechenden Steuergesetzen am 19. Dezember die Zustimmung zu versagen. "Nur wenn die Politik den Mut aufbringt, einen ökonomischen Irrsinn im letzten Moment zu verhindern, gibt sie der Bauwirtschaft für die Zukunft eine Chance", so Walter.
Komme es entgegen jeder Vernunft doch zur generellen Begrenzung der Verlustverrechnungsmöglichkeit, so müsse auf jeden Fall für die im Vertrauen auf das geltende Steuerrecht gebildeten Projektentwicklungsgesellschaften und Feststellungs-Arbeitsgemeinschaften eine Vertrauensschutzregelung in die Gesetze aufgenommen werden, erklärte Walter.
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