Deutscher Hebammenverband e.V.
Hebammenverband stellt Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor
Berlin (ots)
Gute Geburtshilfe darf kein Glücksfall sein - sie muss die Regel werden / Hebammenverband stellt Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor
Frauen und Neugeborene können in Deutschlands Kreißsälen zunehmend nur noch unzureichend versorgt werden. Von Jahr zu Jahr beobachtet der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) eine Verschlechterung. Eine stetige und persönlich zugewandte Betreuung von Frauen während der Geburt ist in Deutschland mittlerweile eher ein Glücksfall als die Regel. Hebammen in Deutschland betreuen inzwischen dauerhaft mehr als doppelt so viele Gebärende wie Hebammen in anderen europäischen Ländern. Teils betreut eine einzelne Hebamme fünf oder mehr Gebärende gleichzeitig. Der Hebammenverband fordert deshalb nachhaltige politische Maßnahmen wie ein Hebammen-Sonderstellenprogramm für mehr Personal im Kreißsaal, eine bessere ambulante Notfallversorgung sowie Maßnahmen für ein gutes Fehlermanagement und bessere interprofessionelle Zusammenarbeit im Kreißsaal und hat dazu heute dem Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz überreicht.
"In der Geburtshilfe muss wieder der Mensch im Mittelpunkt sein. Frauen benötigen eine individuelle und zugewandte Betreuung rund um die Geburt. Hebammen brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern deshalb einen Wandel in der Geburtshilfe und entschiedene politische Maßnahmen", so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V. Die Forderungen des Deutschen Hebammenverbands zielen auf eine individuelle und sichere Betreuung jeder Frau und ihrer Familie. Sie umfassen im Einzelnen:
1. Ein Hebammen-Sonderstellenprogramm einrichten: Neue Hebammenstellen sowie Stellenaufstockungen in geburtshilflichen Abteilungen werden komplett aus einem Sonderprogramm refinanziert. Das geschieht solange, bis für die Umsetzung einer Eins-zu-Eins-Betreuung ein Personalschlüssel von einer Hebammenplanstelle (Vollzeitäquivalent) auf 30 Entbindungen pro Jahr und geburtshilflicher Abteilung erreicht ist. Zukünftig steht damit jeder gebärenden Frau eine Hebamme während der Geburt zur Seite.
2. Den Betreuungsschlüssel in Klinken veröffentlichen: Krankenhäuser werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Anzahl der Entbindungen zu veröffentlichen, die im Jahr je tatsächlich besetzter Hebammenstelle in ihren Kreißsälen stattfinden. Schwangere und ihre Familien haben die Möglichkeit, Krankenhäuser zu vergleichen und informiert zu entscheiden.
3. Die ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung für Schwangere verbessern: Schwangere, die außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen gesundheitliche Probleme haben oder nach Überschreitung des voraussichtlichen Entbindungstermins eine Kontrolluntersuchung benötigen, finden heute außerhalb eines Krankenhauses kein verlässliches Versorgungsangebot. Durch diese ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung werden die ohnehin knappen personellen Kapazitäten der Kreißsäle zu Lasten der gebärenden Frauen beansprucht. Außerhalb der Kreißsäle soll die Versorgung durch geburtshilflich-gynäkologische Notdienste oder Hebammen- und/oder Arztportalpraxen sichergestellt werden.
4. Fehler reduzieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Geburtshilfe verbessern: In deutschen Kreißsälen sind evidenzbasierte, verbindliche Behandlungswege, die Berücksichtigung von S3-Leitlinien, Verfahrensanweisungen und verbindliche Absprachen bei Be- und Überlastungssituationen nicht durchgängig zu finden. Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen sollen dazu verpflichtet werden, regelmäßig interprofessionelle Fortbildungen und Notfalltrainings durchzuführen. Ebenso werden diese Krankenhäuser verpflichtet, ein anonymes Fehlermeldesystem einzurichten, das die Grundlagen für interprofessionelle und intersektorale Fallbesprechungen und Fehleranalysen bildet.
5. Das volle Hebammenpotenzial für die Frauen und die Geburtshilfe nutzen sowie die Drop-Out-Rate aus dem Beruf senken: Hebammen in der klinischen Geburtshilfe sollen konsequent von fachfremden Tätigkeiten befreit und in ihren Kernkompetenzen für die direkte Betreuung der Frauen und Neugeborenen eingesetzt werden. In jeder geburtshilflichen Abteilung sollen zudem von Hebammen geleitete Kreißsäle geschaffen werden. Ebenso werden Hebammen deutlich stärker in die Leitung und Organisation der geburtshilflichen Abteilungen eingebunden.
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