elumeo SE: Aktionäre reagieren mit Unverständnis auf neuerliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage durch Ottoman Strategy Holding und Rechtsanwalt Roderich Schaetze
Berlin (ots)
Sonderprüfer wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt - Rechtsanwalt Schaetze erschien trotz seines Antrages auf der Hauptversammlung nicht
Aktionäre der elumeo SE haben mit Unverständnis auf die Ankündigung der Aktionärin Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (im Folgenden: OSH) reagiert, beim Landgericht Berlin eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. August 2019 einzureichen. Streitpunkt ist insbesondere der Antrag der OSH auf Einsetzung eines Sonderprüfers. Dieser wurde auf der Hauptversammlung jedoch mit der überwältigenden Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigen anwesenden Aktionäre abgelehnt. Rechnet man die Stimmen der OSH heraus, so stimmten 99,99% der anwesenden und stimmberechtigten Anteile gegen den Sonderprüfungsantrag der OSH. Mit Hilfe des Sonderprüfers sollten angebliche Verfehlungen seitens des Verwaltungsrats der elumeo SE geprüft werden. Der Verwaltungsrat hatte vor der Abstimmung auf der Hauptversammlung ausführlich zu den Vorwürfen Stellung genommen und diese widerlegt.
Wolfgang Boyé, Geschäftsführer der UV Interactive Services GmbH, über die Blackflint Ltd größte Einzelaktionärin der elumeo SE: "Es ist schon sehr verwunderlich, dass Herr Schaetze und seine Mandantin an der lauteren Unternehmensführung der elumeo SE erheblich zweifeln, Herr Schaetze es aber nicht für nötig hielt an der Hauptversammlung am 7. August teilzunehmen um seinen Antrag zu erläutern. Abgesehen davon sind die Vorwürfe nach wie vor haltlos, was auch durch zahlreiche externe Stellungnahmen und Gutachten bestätigt wurde. Die überwiegende Mehrheit der Aktionäre sieht das auch so und hat uns in deutlicher Form den Rücken gestärkt. Nicht nur die großen Fonds ergriffen auf der Hauptversammlung ausnahmslos Stellung für die Position der Gesellschaft, sondern auch die anwesenden Kleinanleger."
Bereits in der Urteilsbegründung vom 4. September 2019 hatte das Landgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung eine Anfechtungsklage der OSH gegen die elumeo SE vollständig abgewiesen. Auch in diesem Fall ließ sich die OSH durch Rechtsanwalt Roderich Schaetze vertreten. Streitgegenstände waren die Nichtzulassung der OSH zur außerordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung. Das Landgericht bestätigte die rechtmäßige Nichtzulassung, weil die OSH im Vorfeld der Hauptversammlung grob schuldhaft gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen und infolgedessen ihre Aktionärsrechte einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der besagten Hauptversammlung verloren habe.
Über die UV Interactive Services GmbH:
Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE.
Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart TV) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem farbigen Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden. Hierzu betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA.
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Wolfgang Boyé
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