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neues deutschland: LINKE-Anfrage zu Bundespolizei-Kontrollen: 2,3 Millionen Kontrollen, nur wenig Verstöße - 28 Beschwerden gegen Personenkontrollen und wegen Fällen von »Racial Profiling«

Berlin (ots)

Fast 2,3 Millionen Mal hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr Personen kontrolliert. Dabei hat sie nur wenige Gesetzesverstöße und Straftaten aufgedeckt. Um bei Polizeikontrollen »Racial Profiling« - Kontrollen nur oder hauptsächlich aufgrund der Hautfarbe - zu verhindern, fordern EU, Betroffenenvertreter und auch deutsche Gerichte, konkretere Vorgaben für Polizisten, wann und wie Reisende und Verdächtige kontrolliert werden können.

Doch dazu sieht die Bundesregierung keinerlei Veranlassung. Das zeigt die Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" vorliegt. Demnach gab es im vergangenen Jahr rund 2,3 Millionen Kontrollen durch die Bundespolizei. Bei 1,7 Millionen Kontrollen wurde dabei die Identität festgestellt beziehungsweise Dokumente geprüft. In rund 207.000 Fällen wurden Personen befragt. Außerdem kam es 359.000 Mal zu Durchsuchungen von Personen oder Fahrzeugen. Insgesamt ist das ein Anstieg von rund neun Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Damals kam es zu insgesamt 2,1 Millionen Kontrollen. Im ersten Quartal 2018 gab es 516.998 Kontrollen.

Die Erfolgsquote bei der Kontrolle von mutmaßlichen Straftätern oder Menschen, die im Verdacht stehen, keine gültigen Papiere zu haben, ist niedrig. Nur in 2,3 Prozent der Kontrollen wurde ein Gesetzesverstoß oder eine Straftat, etwa gegen Waffen- oder Drogengesetze, festgestellt. 2017 registrierte die Bundespolizei so 1477 Verstöße gegen das Waffengesetz, 7971 Drogenvergehen und 10 560 sonstige Straftaten. Die meisten entdeckten Verstöße beziehen sich auf das Aufenthaltsgesetz, im vergangenen Jahr waren das 41 509. Damit liegt die Trefferquote beim Aufspüren von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bei einem Prozent.

Die Linkspartei-Innenpolitikerin Ulla Jelpke fordert deswegen die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen. Der »mageren Ausbeute« der Kontrollen stünden »gravierende Grundrechtseingriffe« gegenüber. Einen Rechtsverstoß beklagte auch ein in Kabul geborener Mann. Bei einer Geschäftsreise nach Freiburg war er 2013 - offenkundig als Einziger - im 1. Klasse Abteil eines ICE kontrolliert worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sah das im Februar 2018 als einen Verstoß gegen das Europarecht an. Vier weitere Verfahren werden derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung 28 Beschwerden gegen Personenkontrollen und wegen Fällen von »Racial Profiling« registriert. 19 davon seien verworfen worden, sieben würden noch geprüft, zwei seien als »begründet« eingestuft worden. In beiden Fällen handele es sich jedoch nicht um den Vorwurf einer »rassistischen« Kontrolle, vielmehr werde »Auftreten und Kommunikation« der Bundespolizei kritisiert. »In keinem einzigen Fall ist die Bundespolizei bereit, einzugestehen, dass eine Kontrolle rassistisch motiviert war«, kritisiert LINKE-Politikerin Jelpke. Die Behörde verweigere sich »hartnäckig einer Auseinandersetzung mit Rassismus in den eigenen Reihen«.

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