Neues Deutschland: zum Bleiberechtskompromiss
Berlin (ots)
Das von angeblicher Integrationsunfähigkeit des Ausländers wundgeriebene Gemüt mag sich ja fragen, wieso Ausländer, die schon vor Jahren per Duldung zur Ausreise verpflichtet wurden, die Politik überhaupt eine Aufenthalts-Überlegung wert sind. Doch das Bleiberecht ist hartgesottenen Konservativen nicht in einer schwachen Stunde untergeschoben worden. Es ist Folge von internationalen Auflagen und von Abschiebehindernissen, die hier gelten, weil sich in ihnen ein bestimmtes Rechtsverständnis manifestiert, eines, das etwas mit deutschen und internationalen Menschenrechtsstandards zu tun hat. Die Qualität des Bleiberechtskompromisses ist also daran zu messen, wie er diesen Standards gerecht wird. Und da ist zu konstatieren: Es bleibt bei einem Gnadenerlass für eine kleine Minderheit. Ein Stichtag - der letzte Julitag dieses Jahres - entscheidet über die Berechtigung, ein weiterer am Ende des Jahres 2009 endgültig per Arbeitsnachweis. Benachteiligungen werden fortgeschrieben - wie ein Sozialhilfesatz unter dem Hartz-IV-Limit, das Vorenthalten von Elterngeld, das Recht von Bundesländern, Sachleistungen statt Bargeld auszureichen. Ein »eigenes Bleiberecht« für über 14-Jährige, das mit der Ausreise der Eltern erkauft werden kann, zeigt die menschenrechtliche Qualität der Regelung. Sie kann ein Nachwachsen Zehntausender in die Kettenduldung nicht verhindern. Sie hilft einigen Glücklichen. Und dem Staat Geld sparen.
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