Campact stellt keine Spendenbescheinigungen mehr aus
Campact bereitet sich auf Entzug der Gemeinnützigkeit vor / Der Verein stellt keine Spendenbescheinigungen mehr aus und fordert Reform der Abgabenordnung
Verden, 18. März 2019. Campact wird ab sofort keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen. Damit folgt der eingetragene Verein der Empfehlung seiner Steuerberatung sowie der Anwältinnen und Anwälte. Campact muss davon ausgehen, dass die Organisation aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) zum Entzug der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ebenfalls die Gemeinnützigkeit verliert. Unabhängig davon setzt Campact seine politischen Kampagnen etwa für den Klimaschutz, für ein Glyphosat-Verbot oder gegen Rechtsextremismus fort.
"Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs ist Gift für das Lebenselixier einer funktionierenden Demokratie: die Vielfalt von Meinungen und politisches Engagement. Es schließt unzählige Vereine und Stiftungen davon aus, tagespolitisch für ihre Anliegen zu streiten, solange sie ihre Gemeinnützigkeit behalten wollen. Jetzt muss die Politik dringend diese fatale Entwicklung mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren", so Felix Kolb, geschäftsführender Campact-Vorstand. Der BFH sieht die Teilnahme an der "politischen Willensbildung" nicht als gemeinnützig an. "Wir sehen das anders. Politische Bildung als Auftrag aus unserer Satzung ist für uns immer auch politische Willensbildung", so Kolb. Politisches Engagement möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger belebe die Demokratie und schütze vor Politikverdrossenheit.
"Wir bedauern, dass wir die Spendenbescheinigungen nun nicht mehr ausstellen können", so Kolb. Vom Verzicht auf die Bescheinigungen sind über 100.000 Spenderinnen und Spender von Campact betroffen. Als von über zwei Millionen Menschen getragene Bürgerbewegung wird sich der Verein auch weiter auf die Finanzierung der Arbeit durch Spenderinnen und Spender stützen, um nicht von Geldern aus Politik und Wirtschaft abhängig zu werden. Das zuständige Finanzamt für Körperschaften in Berlin wird Campact für die Jahre 2015, 2016 und 2017 voraussichtlich keinen Freistellungsbescheid mehr ausstellen können. Dieser Bescheid berechtigt Organisationen, Spendenbescheinigungen auszustellen. So können Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Campact hat die für die Prüfung nötigen Unterlagen im Dezember 2018 eingereicht und wartet jetzt auf die Entscheidung des Finanzamtes. Der Verein bleibt bestehen und bereits versandte Bescheinigungen bleiben gültig.
Campact ist Mitglied der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. , zu der u.a. Amnesty International, Brot für die Welt, Mehr Demokratie, Pro Asyl und Oxfam gehören. Das Bündnis fordert, dass sich politisches Engagement, das selbstlos die Allgemeinheit fördert, auch in der steuerlichen Behandlung niederschlagen sollte. Der BFH habe mit dem Urteil vom 26. Februar die Chance vertan, politisches Engagement zeitgemäß zu definieren. Campact hat eine Kampagne gestartet, die eine grundlegende Reform der Abgabenordnung durch den Gesetzgeber einfordert. Sie wird bereits von über 180.000 Menschen unterstützt.
Weitere Informationen:
Transparenzbericht zu Kampagnen und Finanzen: campact.org/transparenzbericht2017
Pressekontakt: Svenja Koch, presse@campact.de, Tel. 04231 957 590 (auch mobil)