Hannelore Kraft: Am Ende von Einzelfallprüfungen muss abgeschoben werden
Bonn (ots)
Die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, räumt im phoenix-Interview Versäumnisse bei der Information des grünen Koalitionspartners über die stattgefundenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan ein. Das Vorgehen sei jedoch auf Grundlage abgestimmter Kriterien erfolgt. So sei laut Kraft "etwas nicht richtig gelaufen, keine Frage." Allerdings habe "keine andere Vorgehensweise" stattgefunden als in einem Erlass von 2005 über die Rückführung nach Afghanistan geregelt: "Es sind die Kriterien, die wir seit vielen, vielen Jahren anwenden und wo wir uns einig sind, dass das die richtigen Kriterien sind."
Die Hälfte der aus NRW rückgeführten Afghanen seien Straftäter gewesen und "Straftäter abzuschieben halte ich auch für richtig" stellt Kraft klar. Vor Rückführungen müsse immer geprüft werden, wer wohin und "in welche Situation" abgeschoben werden soll. Hierfür seien die Kommunen und im Anschluss daran "in der Regel" Gerichte zuständig. "Und wenn das ausgeprüft ist und klar ist, die müssen gehen, dann muss man es auch tun. Dafür gibt es ja klare Regeln." Bei der vorgenommenen Sammelabschiebung habe der Bundesinnenminister nun eine "Chartermaschine zur Verfügung gestellt, sonst hätten wir sie einzeln in Linienmaschinen abschieben müssen", so Kraft.
Aktualisierung vom 19.12.2016, zweiter Absatz
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