Novelle des Klimaschutzgesetzes muss Land- und Forstwirtschaft mehr berücksichtigen
Rukwied: Ernährungssicherung und Klimaschutz gleichermaßen stärken
Berlin (ots)
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht die geplante Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes kritisch: "Die deutsche Landwirtschaft bekennt sich ausdrücklich zu den ambitionierten Klimaschutzzielen und zum gesamtwirtschaftlichen Weg zur Klimaneutralität. Aber die Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums für das Klimaschutzgesetz berücksichtigen weder die erheblichen Chancen bei der Schaffung von biogenen Kohlenstoffsenken noch die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Emissionen, namentlich bei Methan. Zudem stellen sie die Rolle der Ernährungssicherung in Frage und erhöhen die Importabhängigkeit Deutschlands." Der Deutsche Bauernverband gehe mit seiner eigenen "Klimastrategie 2.0" die besonderen Herausforderungen des Sektors an, die dieser in seiner Rolle als Emittent und bei der Anpassung an Wetterextreme zu bewältigen hat. "Die Land- und Forstwirtschaft muss in ihrer Aufgabe für die Ernährungssicherung und dem Klimaschutz gleichermaßen gestärkt werden und das Potential als Kohlenstoffsenke und erneuerbare Energiequelle gehoben werden", betont Bauernpräsident Rukwied.
Im Bereich der Emissionen sei für Methan dringend eine wissenschaftliche Neubewertung seiner Wirkungsweise als kurzlebiges Treibhausgas und in der Folge eine Anpassung der Emissionsziele für Landwirtschaft erforderlich. Biogenes Methan aus der Tierhaltung werde innerhalb von etwa 12 Jahren zu CO2 abgebaut. Dieses CO2 wurde zuvor über das Pflanzenwachstum (Fotosynthese) aus der Atmosphäre entnommen. Durch biogenes Methan entsteht demnach kein zusätzlicher Treibhausgaseffekt. Somit ist eine langfristige Stabilisierung der landwirtschaftlichen Methanemissionen hinreichend, um dem Ziel der Klimaneutralität zu entsprechen. Pauschale Forderungen nach einer Abstockung der Tierbestände sind mit dieser Begründung aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Methan aus der Landwirtschaft macht knapp die Hälfte der Landwirtschaft zugerechneten Emissionen aus. Daher wäre die vorgeschlagene zusätzliche Senkung der landwirtschaftlichen Emissionen unter die bisher für 2030 festgelegten 58 Mio. t CO2-Äquivalent unausgewogen und unverhältnismäßig. Ebenso wäre ein Langfristziel von nur noch 40 Mio. t CO2-Äquivalent zu bewerten.
Für den Bereich der Kohlenstoffsenken halten wir hingegen den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für ein gesondertes Einsparziel im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft sogar für zu kurz gegriffen. Um Klimaneutralität erreichen zu können ist aus unserer Sicht ein gesamtwirtschaftlicher Ansatz für Kohlenstoffsenken und deren Inwertsetzung erforderlich. Dazu kann die Land- und Forstwirtschaft einen erheblichen Beitrag leisten. Zusätzlich müssen auch technische Senken einbezogen werden. Die Landwirtschaft kann dann ihre Wertschöpfungsketten für Ernährung, Bioenergie und für stoffliche Nutzung um die gezielte Bildung von Treibhausgassenken erweitern und verknüpfen. Ein isoliertes Senkenziel für den Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft halten wir aus den Erfahrungen der vergangenen Dürrejahre heraus aber nicht für zielführend. Die aufgetretenen Schäden im Forst zeigen, dass Wetterextreme im Klimawandel die Erreichung verbindlicher Klimaziele im so genannten LULUCF-Sektor äußerst unsicher machen. Hier sollte es im Grundsatz bei der Vorgabe der Klimaneutralität des LULUCF-Sektors bleiben. Darüber hinaus erreichte Senkenleistungen sollten wie oben dargestellt in einer gesamtwirtschaftlichen Zielgröße aktiviert werden können.
Schließlich sieht der Deutsche Bauernverband bei der Anrechnung von Klimaschutzleistungen von Bioenergie nach wie vor ein Ungleichgewicht. Die Emissionen aus der Rohstofferzeugung für Bioenergie werden der Landwirtschaft angelastet, während die Treibhausgasvermeidung vollständig dem Gebäude-, Verkehrs- bzw. Energiesektor gutgeschrieben wird. Hier ist ein Korrekturmechanismus im Sinne eines Lasten-Nutzen-Ausgleichs erforderlich, mit dem Treibhausgaseinsparungen für die genannten Sektoren zumindest anteilig der Landwirtschaft angerechnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch sektorale Klimaschutzziele die Anreize für Einsparungen in anderen Sektoren konterkariert werden.
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