VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT zur Vorstellung der EU-Pläne zur Novellierung des europäischen Telekommunikations- und Frequenzrechtes:
Berlin (ots)
Medienpluralismus muss auch in Mitgliedsstaaten langfristig geschützt werden
Nach wie vor inkohärenter Regulierungsansatz der EU in Medienthemen
Die privaten elektronischen Medienunternehmen in Deutschland begrüßen, dass die EU-Kommission in ihrem heute in Brüssel veröffentlichten Vorschlag zur Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (das so genannte "TK-Paket") die besondere Rolle des Rundfunks - anders als zunächst vorgesehen - in Ansätzen doch noch berücksichtigt hat. "Es ist anzuerkennen, dass dem Rundfunk bei der Zuteilung der Frequenzen und Genehmigungen durch die Mitgliedsstaaten in dem heute vorgestellten TK-Paket nun doch eine besondere Rolle zukommt", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz, "und es hat sich gelohnt, dafür zu kämpfen. Frequenzen sind kein rein ökonomisches Gut, sondern Existenz- und Geschäftsgrundlage für ein sehr vielfältiges Medienangebot. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen einen entsprechenden Gestaltungsspielraum zur Ausformung ihres Rundfunksystems und des Zugangs zu den entsprechenden Infrastrukturen zur Übertragung von Rundfunk behalten. Nur so kann ihre längerfristig angelegte Frequenzpolitik ausreichende Rechts- und Planungssicherheit für die Medien schaffen und die Vielfaltsicherung erhalten bleiben."
Laut des Vorschlages der EU-Kommission, der nun vom Europäischen Parlament und Rat beraten werden muss, soll bei der Zuweisung von Frequenzen grundsätzlich das Prinzip der Diensteneutralität greifen, d. h. dass alle Dienste in allen Frequenzbändern verbreitet werden könnten. Dies kann zu ungewollten Interferenzen führen, indem etwa die digitale TV-Übertragung durch Mobilfunkdienste beeinträchtigt wird oder gar der Bildschirm komplett schwarz bleibt. Ein bevorrechtigter Zugang soll jedoch durch die Mitgliedsstaaten zur Sicherung von Allgemeininteressen wie dem Recht der Bevölkerung auf einen vielfältigen nationalen, regionalen und lokalen Rundfunk möglich sein. Eine entsprechende Regelung hatte in den ersten Überlegungen der Kommission noch gefehlt, wogegen die privaten Medien in Deutschland gemeinsam mit ARD und ZDF protestiert hatten, da sie bei einer rein ökonomisch ausgestalteten Frequenzversteigerung keine Chancen gegen große Wettbewerber wie Telekommunikationsunternehmen gehabt hätten.
Dr. Tobias Schmid, VPRT-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im VPRT: "Wir begrüßen die inzwischen aufgenommenen Ansätze, die es ermöglichen, dass die EU-Mitgliedsstaaten weiterhin auf nationaler Ebene Vielfaltsicherung betreiben können. Dennoch bleibt die kaum noch verstehbare Inkohärenz der sich widersprechenden Regulierungsansätze aus Brüssel. Perspektivisch muss der Konflikt zwischen der Regulierung als Kulturgut wie zum Beispiel mit der neuen Fernsehrichtlinie einerseits und dem Streben der EU nach Liberalisierung der bisher dienenden Verbreitungswege als Wirtschaftsgut andererseits aufgelöst werden. Hierin liegt die zentrale Herausforderung der deutschen und der europäischen Medienpolitik in den kommenden Jahren."
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verwendung der sog. Digitalen Dividende weist der VPRT darauf hin, dass die Rundfunkanbieter auch in Zukunft für die neuen Übertragungstechnologien zum Zuge kommen müssen. Neben dem stationären und portablen Empfang wird insbesondere der mobile Empfang die Bedeutung der Terrestrik stärken. Die Erweiterungen der Angebotsformen und Empfangsmöglichkeiten (MobileTV, HDTV, Enhanced Radio etc.) stellen für alle Rundfunkanbieter neue Möglichkeiten der Wertschöpfung und einen Mehrwert für den Verbraucher dar. Die von der Kommission vielbeschworene "Digitale Dividende" fällt daher in Deutschland sehr viel kleiner aus als erwartet und wird erst in einigen Jahren konkret abschätzbar sein. Bis dahin dürften dem Rundfunk nicht die Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten werden.
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