Mayer: Asyl noch stärker auf tatsächlich Schutzbedürftige ausrichten
Berlin (ots)
Gesetzentwurf der Bundesregierung weist in die richtige Richtung
Zur Bewältigung der stark steigenden Asylbewerberzahlen erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf, der sich noch in der Abstimmung befindet. Teile der Opposition und vor allem Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Vorschläge. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:
"Die im Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen sind die richtige Reaktion auf die dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen. Das zu ihrer Umsetzung derzeit in der Abstimmung befindliche Gesetzespaket setzt an den richtigen Punkten an. Die Kritik an den Maßnahmen verkennt sowohl die Herausforderung vor der Deutschland und Europa stehen als auch den Sinn des Asylrechts.
Im Vordergrund steht die klare Unterscheidung von Schutzbedürftigen und Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland wollen. Zu Letzteren gehören vor allem die Menschen aus dem Westbalkan. Wir müssen deshalb die Fehlanreize für asylfremde Migration und die freie Wahl des Aufnahmelandes konsequent verhindern. Nur so können wir die Handlungsfähigkeit des Asylsystems zugunsten wirklich Schutzbedürftiger erhalten.
Auch ein wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland kann nicht alle aufnehmen, die sich ein besseres Leben erhoffen und aus persönlichen Gründen gerade nach Deutschland wollen. Unsere Bevölkerung hat einen Anspruch auf Sicherheit und geordnete Verhältnisse. Wir müssen deshalb darauf achten, dass die humanitäre Hilfe, die Deutschland leistet, an den richtigen Stellen ansetzt. Wir haben außerdem eine Verpflichtung, rechtstaatliche Verfahren zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen wir alles für die Integration der Menschen tun, die dauerhaft hier bleiben dürfen.
Deutschland nimmt in der EU mit Abstand am meisten Flüchtlinge auf. Es ist aber unrealistisch anzunehmen, Deutschland könne die Aufgabe des Flüchtlingsschutzes dauerhaft für die Mehrheit der anderen EU-Staaten mitleisten. Deshalb ist die Festlegung des Koalitionsausschusses richtig, Sekundärmigration, d.h. die Migration von einem EU-Staat in einen anderen, zu verhindern. Anders hat eine Lasten-Verteilung in der EU keinen Sinn. Es kann nicht richtig sein, wenn Flüchtlinge sich aussuchen, in welchem EU-Land sie Schutz finden möchten. Vom Grundsatz her muss klar sein, dass es Flüchtlingen zumutbar ist, in allen EU-Mitgliedstaaten Schutz zu finden. Ein Wahlrecht kann es nicht geben. Eine gerechte und solidarische Verteilung von Flüchtlingen in Ergänzung des geltenden Dublin-Systems, muss auch praktisch umsetzbar sein. Ein Ansatz hierfür sind die geplanten Leistungskürzungen."
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