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Fischbach: Keine Änderung der Stichtagsregelung bei embryonaler Stammzellenforschung

Berlin (ots)

Anlässlich der Forderungen der Deutschen
Forschungsgemeinschaft, die Stichtagsregelung zur embryonalen 
Stammzellforschung aufzuweichen, erklärt die Beauftragte für Kirchen 
und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid 
Fischbach MdB:
Die Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur 
Lockerung der gesetzlichen Grenzen für die Stammzellenforschung sind 
strikt abzulehnen.
Nach wie vor gilt, dass der Therapiegewinn durch die Forschung an 
embryonalen Stammzellen in keinem Verhältnis zum ethischen Schaden 
steht, der durch die Tötung von Embryonen verursacht wird.
Der Schutz menschlichen Lebens auf der Grundlage eines christlichen 
geprägten Verständnisses vom Lebensbeginn ist auch im frühesten 
Stadium ein Prinzip, das nicht zur Disposition steht.
Die Erfolge der Forschung an adulten Stammzellen zeigen eine 
zukunftsweisende Richtung auf. Dagegen konnte die embryonale 
Stammzellforschung ihre bisher gemachten Therapieversprechen nicht 
einlösen. Im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen müssen zur 
Gewinnung adulter Stammzellen keine menschlichen Embryonen getötet 
werden.
Von Deutschland dürfen keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen 
ausgehen. Die bisher geltende Stichtagsregelung, nach der nur solche 
Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen, die vor dem 1. 
Januar 2002 gewonnen wurden, stellt dies sicher. Eine Verschiebung 
oder gar Abschaffung der Stichtagsregelung, wie sie die DFG fordert, 
ist deshalb abzulehnen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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