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Bleser/Klöckner: Flexiblere Regelungen im Sinne der deutschen Weinwirtschaft

Berlin (ots)

Zur heutigen Verabschiedung des Dritten Gesetzes
zur Änderung des Weingesetzes im Ausschuss für Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Vorsitzende der 
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige 
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner 
MdB:
Mit den heute beschlossenen Änderungen des Weingesetzes werden die
gesetzlichen Regelungen an die Entwicklungen in den deutschen 
Anbaugebieten angepasst und sorgen so für eine größere Flexibilität 
in der Weinwirtschaft. So können demnächst u. a. 
Wiederbepflanzungsrechte in ein anderes Anbaugebiet übertragen sowie 
Hektarerträge zwischen Steil- und Flachlagen saldiert werden. Mit der
Einführung der Bezeichnung "Prädikatswein" und der Gebietsbenennung 
"Mosel" werden die Bemühungen um eine verbraucherorientierte und 
einfach verständliche Etikettierung und Kennzeichnung verstärkt.
Eine weitere Änderung betrifft das Abgabensystem für den Deutschen
Weinfonds, die der aktuellen Marktsituation Rechnung trägt. Die 
bisherige Regelung, die eine Abgabe des Lebensmittelhandels und der 
Gastronomie vorsieht, hat sich vor dem Hintergrund des härter 
werdenden Wettbewerbs deutscher Weine mit internationalen 
Erzeugnissen als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Künftig wird die 
Handelsabgabe ausschließlich von den Betrieben erhoben, die Wein 
herstellen und abfüllen. Dabei ist die Direktvermarktung an den 
Endverbraucher von der Abgabe ausgenommen. Dies stellt - zusammen mit
einer neu eingeführten Freibetragsgrenze - eine Ausgewogenheit der 
Regelung sicher.
Es ist zu begrüßen, dass der Ausgangspunkt der vereinbarten 
Änderungen nicht in der Umsetzung europäischer Vorgaben lag, sondern 
auf Vorschläge aus der Weinwirtschaft zurückgeht. Die 
Branchenverbände hatten sich erfreulicherweise auf ein gemeinsames 
Positionspapier insbesondere zur zukünftigen Finanzierung des 
Deutschen Weinfonds verständigen können. Dies ist ein Musterbeispiel 
für das Setzen politischer Rahmenbedingungen.
Wir haben diese Vorschläge umgesetzt und damit die Weinwirtschaft 
mit dem Instrumentarium ausgerüstet, das sie zur Festigung ihrer 
Wettbewerbsstellung benötigt. Mit der wirtschaftsnahen Ausgestaltung 
der gesetzlichen Vorgaben haben die deutschen Weinerzeuger beste 
Voraussetzungen, sich mit ihren herausragenden Produkten im 
internationalen Vergleich zu behaupten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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