ARD-Ratgeber Recht
5 Millionen Geschiedene verzichten im Rentenalter auf ihren Teil an der Betriebsrente ihres Ex - aus Unkenntnis!
Köln (ots)
Mindestens 65 Prozent aller Arbeitnehmer, Beamte ausgenommen, haben Anspruch auf eine betriebliche Zusatzrente, bzw. erhalten eine solche bereits.
Was viele nicht wissen: von diesem Betriebs-Renten-Segen müssten/könnten die geschiedene Ex-Frau oder (wenn auch seltener) der geschieden Ex-Mann einen in den meisten Fällen nicht gerade kleinen Teil abbekommen. (ARD-Ratgeber Recht, Das Erste, Sonntag, 23. November 2003, 17.03 Uhr)
Die Redaktion des ARD-Ratgeber Recht hat bei einer Umfrage in Groß- und mittelständischen Unternehmen herausgefunden, dass maximal ein Drittel aller Berechtigten im Scheidungsverfahren ihren Anspruch geltend machen. Soll heißen, mehr als Zweidrittel aller Geschiedenen, das dürften fast 5 Millionen sein, verzichten beim Versorgungsausgleich ohne Not auf den ihnen zustehenden Anteil an der Betriebsrente ihres Ex. Und dies allein darum, weil sie die Rechtslage nicht kennen.
Der anerkannte Rentenexperte Rainer Glockner, Karlsruhe - er bildet Anwälte und Familienrichter in Fragen des häufig schwierigen Versorgungsausgleichs fort - schätzt die Zahl der Geschiedenen, die aus Unkenntnis auf diesen Geldsegen verzichten, sogar auf über 80 Prozent ein. Warum, fragt die Redaktion, verzichten so viele Anspruchsberechtigte (meist sind das ja die Frauen) auf soviel Bares? Immerhin kann - je nach Dauer der geschiedenen Ehe - diese Zusatzrente etliche hundert, in Einzelfällen auch ein oder zweitausend Euro pro Monat ausmachen.
Wer auf soviel Geld jetzt oder nach Erreichen des Rentenalters nicht verzichten will, sollte beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Berechnung bzw. Neuberechnung des Versorgungsausgleichs stellen - ausdrücklich unter Einbeziehung der Betriebsrente des Ex-Partners. Das lohnt sich fast immer.
Redaktion: Matthias-Josef Zimmermann
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