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UNHCR Deutschland

Entscheidungspraxis zeigt: Gesetzesreform dringend erforderlich

Berlin (ots)

Die jüngste deutsche Entscheidungspraxis bei
afghanischen und irakischen Asylsuchenden stößt auf entschiedene
Kritik beim UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR).
Bei den fast durchgängig negativen Entscheidungen kommt dabei auch
die Rechtsauffassung zum Tragen, Verfolgung in den beiden Staaten 
finde schon deswegen nicht statt, da hierfür die notwendigen 
staatlichen Strukturen fehlten. Schutzsuchende aus dem Irak und 
Afghanistan werden deshalb zunehmend auch nach dem Grundsatz 
abgelehnt: "Wo kein Staat, da keine Verfolgung".
Angesichts der instabilen bis prekären Lage in beiden Staaten sei 
eine solche Auffassung "jenseits jeglicher Realität", betonte heute 
der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund. Diese jüngste 
Serie negativer Entscheidungen belege, wie dringend erforderlich es 
sei, das vom Bundestag verabschiedete Zuwanderungsgesetz in die 
Praxis umzusetzen. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass auch Opfer 
nichtstaatlicher Verfolgung unter den Schutz der Genfer 
Flüchtlingskonvention fallen. Nicht - wie derzeit fast nur noch in 
Deutschland praktiziert - der Urheber der Verfolgung ist für die 
Anerkennung ausschlaggebend, sondern die Frage, ob im Herkunftsland 
die Möglichkeit effektiven nationalen Schutzes vorhanden ist.
Zum Tag des Flüchtlings (3. Oktober) appellierte der
UNHCR-Vertreter deshalb vor allem an die christdemokratischen
Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat,
ihren Widerstand gegen diese Regelung aufzugeben. Deren Wortlaut im
Gesetz stelle klar, dass es sich nicht um eine Ausdehnung des
Asylrechts handele, sondern um eine angemessene Interpretation der
Genfer Flüchtlingskonvention. Alle anderen EU-Staaten würden
anerkennen, dass auch die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung unter
dieses Abkommen fallen könnten.
Berglund bedauerte, dass der Parteienstreit um das 
Zuwanderungsgesetz auf EU-Ebene dazu geführt habe, die angestrebte 
Harmonisierung beim Flüchtlingsschutz zu erschweren. So blockiere 
Deutschland derzeit als einziger EU-Staat die Verabschiedung der so 
genannten Qualifikationsrichtlinie, in der die Kriterien für die 
Anerkennung und der Rechtsstatus von Flüchtlingen und anderen 
schutzbedürftigen Personen festgelegt werden.
Der UNHCR-Vertreter fügte hinzu, die EU-Asylharmonisierung befinde
sich nun in einer kritischen Phase. Die kommenden Wochen müssten 
zeigen, ob das erklärte Ziel tatsächlich erreicht werde, dem 
Flüchtlingsschutz jenen Stellenwert einzuräumen, der einer 
europäischen Wertegemeinschaft gerecht werde. Der Verlauf der 
innenpolitischen Diskussion hierzulande sei dabei von 
mitentscheidender Bedeutung. Berglund: "Ohne Bewegung in Deutschland 
ist ein qualitativ hoch stehender Flüchtlingsschutz in Europa nicht 
durchsetzbar".

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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