Zeit ist reif für differenzierte Bleiberechtsregelung
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) setzt sich für eine Bleiberechtsregelung zugunsten von Minderheiten aus dem Kosovo und afghanischen Flüchtlingen ein.
Unmittelbar vor Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel hat der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund dazu aufgerufen, die Rückkehrmöglichkeiten bislang lediglich geduldeter Flüchtlingsgruppen aus dem Kosovo und Afghanistan neu zu bewerten. Er begrüßte in diesem Zusammenhang entsprechende Vorschläge von Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz als richtungsweisend.
Viele Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo lebten seit nunmehr fünf Jahren in Ungewissheit und ohne Rechtsstatus in Deutschland. Die problematische Sicherheitslage im Kosovo habe ihre Rückkehr immer wieder verhindert. Wie prekär die Lage sei, habe sich auf dramatische Weise noch einmal im März 2004 gezeigt. Bei den schlimmsten ethnischen Auseinandersetzungen seit 1999 seien im Kosovo 4.000 Angehörige ethnischer Minderheiten aus ihren Heimatorten vertrieben worden.
Berglund betonte, eine Rückführung sei auf absehbare Zeit nicht möglich. Deshalb stelle sich nun dringender denn je die Frage nach einer angemessenen Aufenthaltsregelung für Minderheiten aus dem Kosovo. Kurzfristig ausgestellte Duldungen reichten nicht mehr aus. Die damit verbundene Perspektivlosigkeit verhindere jede Chance auf eine Integration.
Der UNHCR-Vertreter wies ferner darauf hin, dass sich auch in weiten Teilen Afghanistans die Sicherheitssituation in diesem Jahr nicht verbessert habe und die humanitären Bedingungen in vielen Regionen des Landes weiterhin prekär seien.
UNHCR plädiere deshalb für ein differenziertes Vorgehen bei der Rückführung. Die Möglichkeit einer Rückkehr auf Zeit bei Erhalt des Aufenthaltsrechts in Deutschland, aber auch langfristige Bleibemöglichkeiten für geduldete Flüchtlinge müssten nun geprüft werden. Dies gelte besonders für Familien mit Kindern und langjährigem Aufenthalt, die ihre Integrationsfähigkeit in Deutschland bereits unter Beweis gestellt hätten. Berglund zeigte sich überzeugt, es sei sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Bundesrepublik Deutschland, diesen Menschen nach Jahren kurzfristig erteilter Duldungen endlich Rechtssicherheit zu geben.
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