UNHCR zur Innenministerkonferenz
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) plädiert für differenzierte Lösungen im Umgang mit abgelehnten Asylsuchenden aus Afghanistan und aus dem Kosovo.
Unmittelbar vor Beginn der Innenministerkonferenz in Stuttgart rief der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund die Verantwortlichen in Bund und Ländern dazu auf, der Einzelfallgerechtigkeit Vorrang zu geben. So bedürften Rückführungen nach Afghanistan einer vorhergehenden gründlichen und umfassenden Einzelfallprüfung. Die dortige Lage lasse ein schematisches Vorgehen nicht zu.
Berglund sagte, zahlreiche gefährdete Personengruppen aus Afghanistan seien weiterhin wegen drohender Verfolgung schutzbedürftig und könnten nicht zwangsweise zurückgeführt werden. Beispiele seien Frauen, die gegen traditionelle Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften verstoßen, oder Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten. Überdies könnten aufgrund der humanitären Situation und anhaltender Sicherheitsprobleme viele afghanische Flüchtlinge in absehbarer Zeit nicht in ihr Heimatland zurück.
Die Betroffenen - unter ihnen Familien mit Kindern, Minderjährige, allein stehende Frauen sowie ältere Menschen - lebten mit einer Duldung seit vielen Jahren in Deutschland und hätten sich trotz aller Schwierigkeiten integriert. Ihnen sei häufig nur wegen einer restriktiven Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention der formelle Asylstatus versagt geblieben. Berglund appellierte an die Innenminister, diesen Menschen ein Bleiberecht einzuräumen.
Eine differenzierte Vorgehensweise ist nach den Worten des UNHCR-Vertreters auch bei der Rückkehr von Minderheiten in den Kosovo geboten. So seien Ashkali und Ägypter nicht mehr allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit einem generellen Verfolgungsrisiko ausgesetzt. Inwieweit im Einzelfall ein Schutzbedürfnis vorliege, müsse jedoch weiterhin individuell geprüft werden. Berglund bekräftigte die Position von UNHCR, dass Serben und Roma aus dem Kosovo generell weiterhin internationalen Schutz benötigen.
Auch bei Angehörigen von Minderheiten aus dem Kosovo dürfe die Rückkehrdiskussion die Möglichkeit einer differenzierten Bleiberechtsregelung nicht verschütten. Berglund: "Sie bleibt aus humanitärer wie integrationspolitischer Sicht ein Gebot der Stunde."
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