ikr: Prüfungsausschussmitglieder zu Steuerabkommen mit Österreich bestellt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. August 2015 die liechtensteinischen Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Durchführung von Kontrollen nach dem Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern bestellt.
Liechtenstein und Österreich bestellen jeweils zwei Mitglieder in den Prüfungsausschuss sowie alternierend jeweils für eine Prüfungssession den Vorsitzenden. Im ersten Jahr führt Liechtenstein den Vorsitz. Für die erste Prüfungsperiode wurde Andreas Batliner, Rechtsanwalt aus Vaduz, zum Vorsitzenden bestimmt. Die weiteren Mitglieder von liechtensteinischer Seite sind Martin Wenz, Universität Liechtenstein, sowie Siegbert Lampert, Rechtsanwalt aus Vaduz.
Ausschussmitglieder sollen unabhängige natürliche Personen sein, die entweder die Voraussetzungen für die Ausübung richterlicher Aufgaben in ihrem Land erfüllen oder Fachpersonen von allgemein anerkannter Kompetenz sind. Angehörige der jeweiligen zuständigen Behörden können keinesfalls Mitglieder des Prüfungsausschusses sein.
Eine Prüfungssession umfasst die Prüfung von 10% der als intransparent registrierten Strukturen mit österreichischem Bezug, maximal 20 Fälle pro Prüfungssession. Die Prüfung erfolgt anhand der in Art. 2 Abs. 2 Bst. b des Abkommens definierten Kriterien.
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