Solidaritätszuschlag - Ein großzügiger Freibrief
Straubing (ots)
Immerhin: Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt. Etwa ab 2025 dürfte auch der BFH beim Wiedervereinigungs-Soli nicht mehr mitmachen. Wobei die Münchner Richter erkennen ließen, dass es letztlich dann doch auf den Zweck einer Sonderabgabe ankommt. Um diesen zu erreichen, räumte man "eine Generation", also etwa 30 Jahre, ein. Wir sind ja daran gewöhnt, dass in Deutschland alles lange dauert - manches sehr lange. Die zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte 1902 eingeführte Schaumweinsteuer gibt es übrigens immer noch.
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