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Provokation gegen EU: Malta plant deutsche und österreichische Gerichtsurteile nicht mehr anzuerkennen

Wien (ots)

Internationale Casino-Konzerne werden seit Jahren zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten verurteilt. Die Vollstreckung der Urteile auf Malta soll nun verhindert werden.

Der maltesische Wirtschaftsminister Silvio Schembri hat am 24. April 2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach zukünftig "Gerichte die Anerkennung und/oder Vollstreckung ausländischer Urteile in Malta verweigern sollen". Die Klausel soll als Paragraph 56a in das bestehende Glücksspielgesetz aufgenommen werden und ist eine Reaktion auf tausende Gerichtsurteile aus Deutschland und Österreich, die in jüngster Zeit gegen maltesische Milliarden-Konzerne im Glücksspielbereich ergangen sind.

Obwohl Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 30.06.2021 ausnahmslos verboten und in Österreich der Casinos Austria AG vorbehalten war, widersetzten sich zahlreiche namhafte Anbieter diesem Verbot und nahmen illegalerweise Milliardenbeträge ein. Deutsche und österreichische Gerichte ordneten daher in zigtausenden Gerichtsverfahren die Rückforderung der Glücksspielverluste an. Jedoch: "Viele Anbieter wie beispielsweise Mr. Green oder Pokerstars kommen den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nicht nach und zahlen die Spielverluste schlichtweg nicht zurück", erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.

Padronus gehört zu den marktführenden Prozessfinanzierern im Bereich Glücksspielrecht in Österreich und Deutschland und hat hunderte rechtskräftige Gerichtsurteile gegen Mr. Green und Pokerstars vorliegen, die nicht bezahlt wurden und derzeit auf Malta vollstreckt werden. "Spielsüchtige dadurch auszunutzen, dass man zuerst illegales Glücksspiel betreibt und anschließend rechtskräftige Gerichtsurteile nicht befolgt, ist ein Affront gegen die Rechtsstaatlichkeit", meint Eibl.

Der eingebrachte Gesetzesentwurf soll den Casinos auf Malta nun Abhilfe verschaffen und eine Vollstreckung insbesondere deutscher und österreichischer Ansprüche auf gesetzlicher Ebene verunmöglichen. "Das Gesetzesvorhaben ist nicht nur eine Verhöhnung deutscher und österreichischer Verbraucher, sondern auch eine unverhohlene Provokation gegenüber der EU. Unsere Politik und die EU-Kommission darf hier nicht tatenlos zuschauen", so Eibl. Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Gerichtsurteile sind Grundpfeiler des derzeitigen Unionrechts. Wird das Gesetz vom maltesischen Parlament verabschiedet, wird ein eklatanter Bruch des EU-Rechts vorliegen.

Pressekontakt:


Richard Eibl, LL.M.
Geschäftsführer

Büro: +43 (0) 1348030
Mobil: +43 (0) 6642125081
Email: richard.eibl@padronus.at

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