Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Pfandbriefgesetz nimmt letzte Hürde im Bundesrat - neues Gesetz genügt höchsten Qualitätsansprüchen
Berlin (ots)
Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) freut sich über die Verabschiedung des Gesetzes über die Neuregelung des Pfandbriefrechts durch den Bundesrat. Das Gesetz, das in wesentlichen Teilen dem Hypothekenbankgesetz folgt, löst die unterschiedlichen sektoralen Pfandbriefgesetze ab. "Das neue Gesetz genügt höchsten internationalen Qualitätsansprüchen und schafft damit die Voraussetzungen, dass sich der Pfandbrief weiterhin gegenüber der wachsenden Konkurrenz aus dem Ausland behaupten kann", kommentierte Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken am Freitag Nachmittag in Berlin. Mit der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit kann sich die deutsche Kreditwirtschaft frühzeitig auf das neue Gesetz einstellen, das am 19. Juli 2005 in Kraft treten soll - so Hagen. Der VDH wird nun im Rahmen seiner internationalen Öffentlichkeitsarbeit das Pfandbriefgesetz gegenüber Investoren und anderen Marktteilnehmern kommunizieren. Ziel dieser Aktivitäten ist es, auf den Pfandbriefmärkten mögliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Hinweis für Redaktionen:
Pfandbriefe gibt es bereits seit 1769. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung liegt in der Versorgung des Immobiliensektors und der öffentlichen Hand mit langfristigen Finanzierungsmitteln. Private und institutionelle Investoren schätzen die hohe Sicherheit des Pfandbriefs, die Liquidität und den höheren Zins von Pfandbriefen gegenüber Staatsanleihen.
Die bislang gültigen Gesetze für die Ausgabe von Pfandbriefen sind das Hypothekenbankgesetz (HBG) für private Emittenten, das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) für öffentliche Emittenten sowie das Schiffsbankgesetz (SchBankG) für die Ausgabe von Schiffspfandbriefen.
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