Austermann, Pinkwart, Altmaier, Funke: Fortgesetzter Verfassungsbruch von Rot-Grün
Berlin (ots)
Zur Erweiterung der Normenkontrollklage gegen das Haushaltsgesetz 2004 auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2004 erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, Dietrich Austermann (MdB), der haushaltspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Andreas Pinkwart (MdB), der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (MdB) sowie der rechtspolitische Sprecher und Justiziar der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke (MdB):
Auch der Nachtragshaushalt 2004 verstößt in drastischer Weise gegen das Grundgesetz. Rot-Grün betreibt eine Politik des fortgesetzten Verfassungsbruchs. Deshalb haben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP ihre beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2004 auf den Nachtragshaushalt 2004 ausgeweitet.
Mit dem Nachtrag hat Rot-Grün zwar die eklatanten Fehlveranschlagungen im Haushalt 2004, insbesondere beim Bundesbankgewinn und bei Hartz IV, bereinigt. Dennoch liegt ein Verstoß sowohl gegen das Ausgleichsgebot des Art. 110 GG, die Begrenzung der Kreditaufnahme nach Art. 115 GG als auch gegen das Demokratiegebot (Art. 20 GG) vor.
Art. 110 ist verletzt, da der Nachtrag viel zu spät Bundestag und Bundesrat zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Dass der Haushalt 2004 rasch durch einen Nachtrag hätte korrigiert werden müssen, war bereits bei seiner Verabschiedung am 18. Februar 2004 offenkundig. Schon damals stand fest, dass Hartz IV auf den 1. Januar 2005 verschoben wird (Beschluss des Vermittlungsausschusses im Dezember 2003). Darüber hinaus war zu diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch am 18. März 2004 mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bundesbank für 2003, klar, dass der Bundesbankgewinn um über 3 Mrd. geringer als veranschlagt ausfallen würde.
Spätestens jedoch im Mai 2004 hätte die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt vorlegen müssen, nachdem die Steuerschätzung für das laufende Jahr Mindereinnahmen von rd. 9 Mrd. für den Bundeshaushalt ergeben hatte.
Durch die viel zu späte Einbringung des Nachtrags (Inkrafttreten am 28. Dezember 2004!) wurde das Ausgabebewilligungsrecht des Bundestages unterlaufen. Gleichzeitig wurde die Planungs- und Kontrollfunktion des Haushalts faktisch ausgehebelt. Daher verstößt das Nachtragshaushaltsgesetz gegen das Vorherigkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG). Im Übrigen hat der Nachtrag die mit dem Ausgleichs-, dem Wahrheits- und dem Vollständigkeitsgebot des Art. 110 Abs. 1 und 2 GG unvereinbaren Haushaltstitel (Bundesbankgewinn und Hartz IV) lediglich neu gefasst. Die durch diese Titel bewirkte Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2004 hat der Nachtragshaushalt nicht aufgehoben.
Der Nachtragshaushalt verstößt zudem gegen die Begrenzung der Kreditaufnahme gemäß Art. 115 GG. Die durch den Nachtrag auf 43,5 Mrd. erhöhte Kreditermächtigung verschärft die Differenz zwischen der im Haushaltsplan 2004 veranschlagten Investitionssumme von 24,6 Mrd. und der geplanten Kreditaufnahme auf 18,9 Mrd. . Damit übersteigt die Kreditermächtigung die Summe der geplanten Investitionsausgaben um mehr als 75 vH.
Den mittlerweile vierten Verstoß gegen Art. 115 in Folge versucht die Bundesregierung mit der erneuten Berufung auf die Konjunkturklausel zu rechtfertigen. Was Art. 115 GG nur als Ausnahme bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hinnimmt, ist für die Bundesregierung mittlerweile zur Regel geworden. Unter Rot-Grün wird die verfassungsrechtliche Begrenzung der Schuldenaufnahme praktisch außer Kraft gesetzt.
Darüber hinaus enthält der Nachtrag kein konkretes Maßnahmepaket zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. In der Gesetzesbegründung wird lapidar auf die Agenda 2010 verwiesen, die die Bundesregierung jedoch unabhängig von ihren Kreditaufnahmen verfolgt. Letztlich reagiert die Bundesregierung mit der drastischen Erhöhung der Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt auf das sich im Laufe des Jahres aufgrund massiver Steuerausfälle verschärfende Haushaltsdefizit.
Union und FDP sind der Auffassung, dass die seit drei Jahren massiv zunehmende Verschuldung des Bundes nicht länger hingenommen werden kann. Seit ihrer Amtsübernahme hat die rot-grüne Regierung mehr als 180 Mrd. neue Schulden aufgenommen. Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit von rd. 40 Mrd. auf, das durch eine Belebung der Konjunktur allein nicht ausgeglichen werden kann. Aus Gründen der Globalisierung und des internationalen Standortwettbewerbs scheiden Steuererhöhungen oder Beitragserhöhungen in den Sozialversicherungen zum Haushaltsausgleich ebenfalls aus. Stattdessen muss die Bundesregierung bei den Ausgaben, insbesondere bei den konsumtiven Ausgaben massiv sparen. Dies wird ihr nur gelingen, wenn sie grundlegende Reformen am Arbeitsmarkt, bei den Steuern und in den Sozialsystemen auf den Weg bringt und nicht - wie immer wieder betont -, für den Rest der Legislaturperiode die Hände in den Schoß legt. Es ist höchste Zeit, dass Rot-Grün Reformen wirklich anpackt!
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